Ihre Spezialistin im öffentlichen Baurecht und Verwaltungsrecht

Über die Rechtsanwaltskanzlei

Die KANZLEI KÖNIG in der Hamburger Innenstadt ist Ihr Partner in allen Rechtsfragen des öffentlichen Baurechts. Neben dem Baurecht haben wir uns auf die Rechtsbereiche Umweltrecht und Planungsrecht, Hafenrecht sowie das sonstige Verwaltungsrecht und Immobilienrecht spezialisiert.

Hierfür bringen wir für Sie langjährige Erfahrung sowie fundiertes Fachwissen und das notwendige technische und wirtschaftliche Know-how mit.

Wir beraten und vertreten Bauträger, Architekten, Bauherren, Landwirte, Unternehmen, die öffentliche Hand sowie Privatpersonen.

Großen Wert legen wir auf eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, für Sie das Bestmögliche zu erreichen. Wenn der Fall es erfordert, vertreten wir Sie auch vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten.

Ihre Rechtsanwältin

CHRISTINA KÖNIG, LL.M.

Rechtsanwältin
Master in Environmental Law


Christina König ist ausgebildete Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Im Anschluss an das zweite Staatsexamen der Rechtswissenschaften war sie 5 Jahre in der Rechtsabteilung der Hamburg Port Authority im öffentlichen Recht tätig. Im Jahr 2012 hat sie sich als Rechtsanwältin selbstständig gemacht.

Schwerpunkte Ihrer anwaltlichen Tätigkeit bilden das öffentliche Baurecht, das Umweltrecht und Planungsrecht (einschließlich Planfeststellungsverfahren) sowie das Hafenrecht und das Immobilienrecht einschließlich dem Baurecht und Architektenrecht.

Ihren Master in Umweltrecht hat Frau König an der Universität Lüneburg erlangt. Die Lehrgänge zur Fachanwältin für Verwaltungsrecht sowie zur Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht hat sie erfolgreich absolviert.

Frau König ist Mitglied in der Bundesvereinigung Öffentliches Recht (BÖR), der Rechtsanwaltskammer Hamburg (RAK) sowie dem Deutschen Anwaltverein (DAV) und dem Hamburgischen Anwaltverein (HAV). 

Rechtsbereiche

Öffentliches Baurecht

Wird Ihnen die Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben verwehrt? Wir beraten Sie umfassend.
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    Im öffentlichen Baurecht sind wir zu folgenden Themen Ihr richtiger Ansprechpartner: 


    • Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht
    • Beratung bei der Schaffung von Baurecht
    • Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Abweichungen und Befreiungen, Auflagen, Baunachbarrecht
    • Überprüfung von Bebauungsplänen, Normenkontrollverfahren bei Bebauungsplänen und kommunalen Satzungen
    • Enteignung und Entschädigung
    • Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung (Drittschutz)
    • Abwehr von Bauordnungsverfügungen
    • Beratung bei städtebaulichen Sanierungs-, und Entwicklungsmaßnahmen sowie Fragen des Denkmalschutzes
    • städtebauliche Verträge  und Erschließungsverträge
    • Planentschädigung und Amtshaftung

Umweltrecht

Sie möchten eine immissionschutz-rechtliche Genehmigung beantragen? Gerne unterstützen wir Sie dabei.
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    Im Bereich des Umweltrechts beraten wir Sie unter anderem im: 


    • Altlasten- und Bodenschutzrecht
    • Naturschutzrecht
    • Wasserrecht, Hochwasserschutzrecht
    • Abfallrecht
    • Immissionsschutzrecht 
    • Naturschutzrecht

    Ein Schwerpunkt liegt hier zudem in der Beratung im Rahmen von Zulassungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb umweltrelevanter Anlagen wie Windkraftanlagen, Abfallbeseitigungsanlagen und Biogasanlagen. 



Fachplanungsrecht

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit Planfeststellungsverfahren? Auch hier stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
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    Beratung und Vertretung in Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für Vorhaben der Infrastruktur: 


    • Straßen
    • Eisenbahnen und Stadtbahnen
    • Flugplätze
    • Deponien
    • Gewässerausbauten

Hafenrecht

Wasserrechtliche Genehmigungen und Planfeststellungsverfahren oder Liegeplatzgenehmigungen? Wir helfen Ihnen gerne mit unserer Expertise.
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    Im Rahmen des Hafenrechts beraten wir zu den folgenden Bereichen: 


    • Liegeplatzgenehmigung
    • Wasserrechtliche Genehmigung
    • Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren
    • Hafenplanungsrecht

Verwaltungsrecht

Im sonstigen Verwaltungsrecht, 
wie dem Gewerbe- und Gaststättenrecht bieten wir Ihnen ebenfalls kompetente Beratung an.
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    Im Rahmen des sonstigen Verwaltungsrechts bieten wir Ihnen beispielsweise im Wirtschaftsverwaltungsrecht Beratung in den folgenden Bereichen an: 


    • Gewerberecht
    • Handwerksrecht
    • Gaststättenrecht
    • Wegerecht

Immobilienrecht 

Wir unterstützen Sie ferner bei allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Immobilien stehen.
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    Wir beraten Sie bei folgenden Themen: 


    • Beratung in grundstücks- und immobilienrechtlichen Angelegenheiten
    • Prüfung von Kaufverträgen
    • Prüfung von Teilungserklärungen
    • Klärung der grundstücks-bezogenen, öffentlich-rechtlichen Situation vor Abschluss eines Grundstückskaufvertrags, z.B. Bebaubarkeit, Altlasten, Immissionen, dingliche Belastungen

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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